Landtagswahl Hessen

am 08. Oktober 2023

Einwanderung / Illegale Einwanderung

Unsere FragenCDUSPDBündnis 90 / Die GrünenDie LinkeFDPAfDFreie Wähler
Zum Themenfeld Einwanderung / Illegale Einwanderung haben wir den zur Wahl stehenden Parteien folgende Fragen gestellt:

  • Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von   Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?
  • Wie lauten Ihre Konzepte, um Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung durch Einwanderung zu schützen?
  • Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?
  • Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?
  • Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?
  • Ist Ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?
  • Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o.ä.) geben kann?
  • Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?
  • Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird? Dort heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.  …“

In den nebenstehenden Reitern können Sie die Antworten der jeweiligen Parteien auf diese Fragen vergleichen.

Anmerkung der Redaktion
Die Antworten der Parteien sind hier im Original wiedergegeben. Die Ausführungen wurden nicht gekürzt oder anderweitig redaktionell bearbeitet. Für die Inhalte sind die entsprechenden Parteien verantwortlich.

Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von   Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?

Hilfe für Menschen in Not ist uns ein zentrales Anliegen, das sich aus unserem christlichen Menschenbild ableitet. Angesichts globaler Krisen stellen wir uns unserer Verantwortung und humanitären Verpflichtung, Vertriebene und Schutzsuchende aufzunehmen. Gleichzeitig dürfen die Kapazitäten unserer Kommunen, unserer Schulen und Kitas und auch unserer Gesellschaft – gerade im Sinne der Schutzsuchenden – nicht überfordert werden.
Die illegale Migration nach Deutschland ist in den vergangenen Monaten massiv gestiegen und muss dringend gesteuert und begrenzt werden. Da sich die Ampel-Regierung und insbesondere Ministerin Faeser hartnäckig weigert, die Verabredungen zur Begrenzung uns Steuerung der Migration umzusetzen, findet weiterhin unkontrollierte Einwanderung statt. Das muss beendet werden. Kurzfristig wird nur ein Dreiklang helfen: Wir brauchen flächendeckende Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen, Zurückweisungen und Rückführungen.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben am 10. Mai 2023 in diesem Zusammenhang maßgebliche Beschlüsse getroffen.
Seitdem ist nichts passiert. Die Ampel im Bund kündigt an und tut nichts. Währenddessen kommen unsere Kommunen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Das ist keine Einbildung, sondern Realität.

Wie lauten Ihre Konzepte, um Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung durch Einwanderung zu schützen?

Das Einzige, was die Kommunen effektiv entlastet, sind niedrigere Zuzugszahlen. Solange der Zuzug nicht gesteuert und begrenzt wird und die Rückführung von Menschen ohne Bleiberecht nicht vorankommt, bleibt die Belastung der Kommunen für Unterbringung und Integration hoch. Der Schlüssel für die Begrenzung von illegaler Migration und die Beschleunigung von Rückführungen liegt allein in der Hand des Bundes. Die notwendigen Maßnahmen zur Begrenzung und Steuerung verhindert die Ampel allerdings seit Monaten.
Wie bereits unter Frage 15 beschrieben, ist das sinnvollste Konzept zum Schutz unserer Kommunen, ein Dreiklang zur maßgeblichen Begrenzung der Migration aus Grenzkontrollen, Zurückweisungen und Rückführungen. Auch die Ausweisung der Länder mit einer Schutzquote von unter 5% als sichere Herkunftsstaaten – und dadurch schnellere Asylverfahren – muss endlich angegangen werden.
Wir stehen bei der Bewältigung dieser großen Herausforderung an der Seite unserer Kommunen. Wir werden die gesetzlich vorgesehenen Landesunterkünfte einrichten, sodass nur Personen in die Kommunen zugewiesen werden, die über einen Aufenthaltstitel verfügen. Alle anderen verbleiben in den Landeseinrichtungen, bis deren Status geklärt ist.
Abschiebungen und Rückführungen erfolgen aus der Landeseinrichtung. Das entlastet zusätzlich.
Ein weiteres großes Problem für die Kommunen ist, dass die Ampel sich gegen eine gerechte Verteilung der Kosten sperrt und auch angesichts steigender Zuzugszahlen weiterhin die pauschale und unflexible Kostenerstattung beibehält. Wir brauchen ein atmendes System, das eine Pro-Kopf-Berechnung umfasst – je mehr Flüchtlinge kommen, desto mehr Geld muss der Bund künftig zahlen. Es kann nicht sein, dass der Bund eine Begrenzung des Zuzugs verhindert und sich zugleich weigert, sich substanziell an den daraus resultierenden Kosten zu beteiligen.
Die hessische Landesregierung sieht sich unter Führung der CDU aber auch in diesem Bereich als Partner der Kommunen und unterstützt sie mit allen Mitteln. Das Land schultert bereits einen Großteil der finanziellen Lasten und stockt die viel zu geringen Bundesmittel an die Kommunen deutlich auf, das heißt wir kommen unserer Verantwortung im Gegensatz zum Bund im Dreieck zwischen Bund, Land und Kommunen bereits nach. Wir sind entschlossen, die Landkreise und Kommunen finanziell und personell zu stärken, um den dort bestehenden außerordentlichen Belastungssituationen abzuhelfen.

Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?

Wir wollen, dass bei der Versorgung von Geflüchteten Sachleistungen vor Geldleistungen Vorrang haben, soweit dies rechtlich und faktisch möglich ist. Damit kann eine auskömmliche Versorgung der Geflüchteten sichergestellt werden, ohne neue Pull-Faktoren zu schaffen.

Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?

„Unsere Herzen sind weit, aber unsere Möglichkeiten sind endlich.“ Unser Bundespräsident a.D. Joachim Gauck hat es sehr treffend formuliert. Unabhängig von der großen Hilfsbereitschaft in unserem Land und dem klaren Bekenntnis zu unserer humanitären Verantwortung, hat eine zu starke illegale Einwanderung natürlich gesellschaftliche Folgen.
Das spürt jedermann im täglichen Leben und jeder, der mit den Menschen spricht. Unser Land ist hilfsbereit. Aber wir müssen die Akzeptanz bei den Menschen erhalten. Deshalb brauchen wir schnelle Prüfungen der Schutzbedürftigkeit, klare Konsequenzen für Menschen, die diesen Schutz missbrauchen, konsequente Durchsetzungen von Ausreisepflicht und den Schutz der deutschen und europäischen Grenzen. Deutschland und Europa muss die Kontrolle über die Einwanderung und ihre Grenzen behalten. Nur wenn das funktioniert, werden wir die Akzeptanz und Aufnahmebereitschaft gegenüber Schutzbedürftigen erhalten.

Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?

Hessen ist ein wirtschaftsstarkes, leistungsfähiges und hilfsbereites Land und hat eine starke Verwaltung und Tausende engagierte Ehrenamtliche in den Kommunen, der Flüchtlingshilfe und unseren Vereinen. Dadurch sind und bleiben wir handlungsfähig. Gerade um diese Stärke zu erhalten ist es so wichtig, dass die Ampel-Bundesregierung endlich handelt und unsere Kommunen, Strukturen und die Gesellschaft endlich entlastet.
An Debatten darüber, was wann denkbar wäre, wollen wir uns nicht beteiligen. Unser Staat ist sehr leistungsstark. Das hat er immer wieder bewiesen und darauf bauen wir.

Ist Ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?

Vollziehbar Ausreisepflichtige müssen unser Land verlassen. Nur, wenn Ausreisepflichte auch ausreisen, haben wir die Kapazitäten, den wirklich Schutzbedürftigen zu helfen. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht ist auch ein wesentlicher Baustein, um Akzeptanz und Aufnahmebereitschaft gegenüber Schutzbedürftigen zu erhalten. Die freiwillige Rückkehr hat dabei aber Vorrang vor einer zwangsweisen Rückführung.
Als CDU Hessen setzen wir uns dafür ein, die Zuführungsquoten zu Rückführungsmaßnahmen deutlich zu erhöhen. Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sind in diesem Sinne konsequent anzuwenden und zielgerichtet auszubauen. In diesem Zusammenhang hat sich die Zentralisierung von Rückführungsprozessen und die enge Verzahnung der zuständigen Behörden bereits bewährt. Wir werden die Abläufe und Strukturen weiterhin so effizient wie möglich gestalten. Darüber hinaus wollen wir prüfen, inwieweit durch landesrechtliche Maßnahmen behördliche und gerichtliche Verfahren beschleunigt werden können. Hier ist allerdings wieder einmal die Ampel in der Pflicht, leeren Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.
Festzuhalten bleibt, dass viele Rückführungen an mangelnden Vereinbarungen mit den Zielstaaten scheitern, die federführend im Außenministerium im Bund verhandelt werden müssten. Dieses wird seit Jahren von SPD und Grünen geführt und leider passiert da viel zu wenig. Der Sonderbevollmächtigte für Migrationsabkommen ist seit über einem halben Jahr im Amt – ohne jedes greifbare Ergebnis. Auch die groß angekündigte Verlagerung der Asylverfahren an die Außengrenze der EU kommt keinen Schritt voran. Die wohlfeilen Ankündigungen der Bundesinnenministerin verhallen – in der Praxis tut sich nichts.
Bis heute haben SPD und Grüne überdies verhindert, dass der Bundesrat dem bereits im Jahr 2019 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Republik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsländer zustimmt.
Wir wollen alle Länder mit einer Anerkennungsquote von unter 5 Prozent automatisch zu sicheren Herkunftsländern im Sinne des Asylgesetzes erklären und so ebenfalls die Zahl und den Ablauf der Rückführungen maßgeblich verbessern. Aber dafür bedarf es politischer Mehrheiten.

Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o.ä.) geben kann?

Nein. Geflüchtete, die Passdokumente zur eindeutigen Identifizierung vorlegen, können ein zügiges Asylverfahren durchlaufen. Wer über seine Identität aber täuscht, falsche oder keine Angaben macht oder bei seinem Asylverfahren nicht mitwirkt, ist offensichtlich nicht schutzbedürftig – dann soll ein weiteres Bleiberecht ausgeschlossen sein.

Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?

Das individuelle Asylrecht des Art. 16a GG, das Schutz vor politischer Verfolgung garantiert, ist eine unschätzbare Errungenschaft. In der aktuellen Debatte hat es allerdings kaum noch eine praktische Relevanz. Im Jahr 2022 wurde bei gerade einmal 0,8 % der Anträge tatsächlich Asyl aufgrund von Art. 16a GG gewährt. Maßgeblich für die Aufnahme von Schutzsuchenden sind heute europa- und völkerrechtliche Regelungen.
In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund der steigenden Zuzugszahlen und der europäischen Einigung bedarf es einer offenen, unideologischen und ergebnisoffenen Debatte darüber, wie Deutschland und Europa die Herausforderungen der steigenden Migrationszahlen bewältigen können.
Zunächst muss es aber darum gehen, die auf europäischer Ebene getroffenen Vereinbarungen endlich umzusetzen, um Kommunen und Länder endlich zu entlasten. Die Vereinbarungen zur Durchführung von Grenzverfahren, solidarischer Verteilung innerhalb der EU und zur Begrenzung der innereuropäischen irregulären Binnenmigration sind richtig, aber auch dringend notwendig. Die Ampel scheint allerdings auch hier mehr anzukündigen, als zu liefern

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird? Dort heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.  …“

Auch hier gibt es europäische Beschlüsse, die bislang von der Ampel nicht umgesetzt worden sind. Europäische Regelungen stehen juristisch gesehen über jenen der Bundesrepublik. Auch deshalb müssen die Dublin-Regelungen dringend reformiert und im Anschluss konsequent umgesetzt werden, um irreguläre Binnenmigration zu verhindern.

Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?

Wir erleben, wie eine in Teilen der Bevölkerung verbreitete Angst von populistischen Kräften ganz gezielt geschürt wird. Deshalb ist es wichtig, immer wieder klarzustellen, dass der Staat zu jeder Zeit Herr die Lage war und ist. Natürlich war die Migrationslage insbesondere seit Beginn des furchtbaren russischen Angriffskrieges auf die Ukraine besonders herausfordernd. Aber wir meistern das und haben national und international wirksame Schritte unternommen, um reguläre und irreguläre Migration noch besser zu ordnen und zu steuern.

Wie lauten Ihre Konzepte, um Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung durch Einwanderung zu schützen?

Die Frage zielt wahrscheinlich darauf ab, eigentlich zu fragen, wie Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung von Geflüchteten zu schützen. Nicht auf Einwanderung im Gesamten. Wir sehen ein Problem darin, dass immer wieder dieser Unterschied nicht gemacht wird. Qualifizierte Einwanderung ist bspw. eine Bereicherung für unser gesamtes Bundesland.

Menschen, die zu uns flüchten, verdienen unseren Schutz. Wir werden dafür sorgen, dass Geflüchtete in Hessen so schnell wie möglich auf eigenen Füßen stehen können.

Kommunen dürfen bei der Flüchtlingsunterbringung nicht allein gelassen werden, insbesondere für die Unterbringung von Geflüchteten sollten keine öffentlichen Räumlichkeiten wie etwa Sporthallen oder Kulturhallen über einen zu großen Zeitraum in Anspruch genommen werden müssen. Wir werden landeseigene Gebäude zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen und fördern Wohnraumvermittlungsstellen auch für Geflüchtete. Unser Ziel ist, dass Wohnraum für Geflüchtete fest zur Verfügung steht, anstatt immer wieder provisorische Lösungen zu finden, die nur kurzfristig angelegt sind. Die an die Kommunen gezahlten Pauschalen für die Flüchtlingsunterbringung passen wir in regelmäßigen Abständen bedarfsgerecht an.

Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?

Asylbewerber*innen, die zu uns fliehen, haben genauso ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wie andere Menschen auch. Deswegen ist auch die Auszahlung von Geld weiterhin notwendig. Zudem ist die unbürokratischer und effektiver, als eine Behörde, die für die Verteilung von Sachmitteln zuständig ist.

Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?

Natürlich sehen wir, dass sich viele Menschen über den Zusammenhalt unserer Gesellschaft Sorgen machen. Die größte Gefahr liegt aber in der unverantwortlichen Stimmungsmache, die mit dem Thema betrieben wird. Wir haben viele Schritte unternommen, um Einwanderung nach Deutschland und Europa besser zu steuern und zu ordnen. Unser Land kann auf beachtliche Erfolge in der Integration verweisen und wir stärken diesen Bereich weiter. Klar ist dabei auch: Wer kein Anrecht hat, in Deutschland zu bleiben, muss das Land wieder verlassen. Dazu erleichtern wir Rückführungen und schließen Migrationsabkommen, die zugleich Weg der legalen Zuwanderung ebnen. Denn wir brauchen qualifizierte Arbeitskräfte aus aller Welt, um die Lücken auf dem Arbeitsmarkt zu schließen und unseren Wohlstand zu sichern.

Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?

Selbstverständlich ist es für Bund, Länder und Kommunen ein Kraftakt, wenn viele Menschen in unserem Land Schutz suchen und damit auch untergebracht und versorgt werden müssen. Und wir müssen Lösungen finden, wie wir es auf allen föderalen Ebenen schaffen, das Notwendige zu leisten. Im Bund wurden dazu rechtliche und organisatorische Schritte unternommen. Wir unterstützen auch aus dem Bund heraus auch die Kommunen, wo es notwendig und rechtlich möglich ist.

Ist ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?

Auch bei Abschiebungen ist Humanität Richtschnur staatlichen Handelns. Es darf nicht darum gehen, für Statistiken möglichst hohe Abschiebezahlen zu produzieren. Verbriefte Schutzrechte, bspw. Kindeswohl, müssen für alle Personenkreise gelten. Sie sind unteilbar. Wir sind gegen Abschiebungen in Krisenregionen.

Ein handlungsfähiger Staat zeichnet sich auch dadurch aus, dass er Rechte durchsetzt. Das gilt auch bei Abschiebungen ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer.

Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o. Ä.) geben kann?

Nein. Das Asylrecht unseres Grundgesetzes gilt für politisch Verfolgte. Wir müssen dieses Recht für jene sichern, die es wirklich brauchen. Das setzt voraus, dass im Asylverfahren eindeutig geklärt ist, wer dieses Schutzrecht für sich in Anspruch nehmen will.

Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?

Das individuelle Recht auf Asyl ist eine wichtige zivilisatorische Errungenschaft und wir müssen es für Deutschland bewahren – auch aus einem historischen Verantwortungsbewusstsein. Wenn immer mehr Menschen auf der Flucht sind, müssen wir die Ursachen dieser Entwicklung angehen und ein funktionierendes System schaffen, mit dem wir über die Schutzgesuche der Menschen entscheiden und diejenigen, die bleiben können, solidarisch verteilen. Daran arbeiten wir – mit unseren europäischen Partnern ebenso wie zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird?

Nach wie vor erhält jährlich eine vierstellige Zahl von Menschen auf dieser Rechtsgrundlage Schutz in unserem Land. Die völkerrechtlichen und europäischen Regelungen, denen wir uns verpflichtet sehen, bieten darüber hinaus auch noch andere Möglichkeiten bieten, Geflüchteten einen solchen Status zu gewähren. Das macht die im Grundgesetz festgehaltenen Bestimmungen zum Schutz politisch Verfolgter aber nicht obsolet.

Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von   Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?

Die Zunahme der Zuwanderung in den vergangenen 10 Jahren hat Kriege, Flucht und Vertreibung als Ursache. Die Kriege in Afghanistan, Irak, Syrien und jetzt der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine haben großen Einfluss auf die Wanderungsbewegungen in der Welt. Menschen verlassen nicht grundlos ihr Zuhause. Wenn aber die Lebensumstände nicht mehr zu ertragen sind, Menschen ihre Familien nicht mehr ernähren können, Krankheiten nicht behandelt oder Krieg das Leben im eigenen Land unerträglich macht, dann flüchten Menschen.
Unkontrollierte Einwanderung läge vor, wenn nicht alle, die dauerhaft in Deutschland leben wollen, staatlich erfasst werden und das Aufenthaltsrecht mit seinen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nicht umgesetzt werden würde. Alle Asylsuchende sind bereits seit längerem registriert und damit staatlich erfasst. Wenn kein Aufenthaltsrecht mehr vorliegt, werden die entsprechenden Personen aufgefordert, das Land zu verlassen. Wir wollen die Ausreisepflichtigen dabei unterstützen, wieder in ihrem Heimatland Fuß zu fassen. Sie können dann selbstständig ausreisen – die sogenannte freiwillige Ausreise. Das hat für uns Priorität. Als letzte Maßnahme obliegt es dem Staat, aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten, also eine Abschiebung zu veranlassen.

Wie lauten Ihre Konzepte, um Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung durch Einwanderung zu schützen?

Wir haben in Hessen unsere humanitäre Verantwortung wahrgenommen. Wir leisten seit vielen Jahren gemeinsam mit vielen ehrenamtlich engagierten Menschen einen sehr großen humanitären Beitrag bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von geflüchteten Menschen. Hierfür haben in den letzten Jahren mehrere Programme und Aktionspläne auf den Weg gebracht, wie beispielsweise Aktionspläne zur Integration von Flüchtlingen und den Aktionsplan „Solidarität mit der Ukraine – Frieden in Europa – Hessen hilft, aber auch das Landesaufnahmeprogramm für Flüchtlinge aus Afghanistan.
Bund, Land und Kommunen müssen die Herausforderungen der Einwanderung gemeinsam lösen, nicht die Diskussion über Zuständigkeiten, sondern die Debatte über die Lösungen konkreter Probleme sollte im Mittelpunkt stehen. Eine europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik mit einer fairen Verteilung der Menschen muss dringend umgesetzt werden, damit die Menschen in unserem Land eben nicht das Gefühl der Überforderung und der unkontrollierten Einwanderung haben.
Hessen soll ein sicherer Hafen für Menschen sein, die aus ihrer Heimat fliehen mussten. Wir wollen sie dabei unterstützen, sich in unserem Land eine sichere Existenz aufzubauen. Wir setzen auf eine gute Erstversorgung und -betreuung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes und anschließend auf eine möglichst schnelle dezentrale Unterbringung und Unterstützung für die zu uns geflohenen Menschen. Das Land hat die Erstaufnahmekapazitäten Hessens gesichert und erhöht, sowie eine Koordinierungsstelle zur Flüchtlingsunterbringung als praktisches Unterstützungsangebot für Kommunen errichtet. Wir haben einen institutionalisierten Dialog mit den Kommunen aufgebaut und sind im Gespräch mit ihnen über eine faire Lastenverteilung und der Überprüfung der Zuweisungskriterien Geflüchteter.
Für Geflüchtete, die schon sehr lange bei uns leben und gut integriert sind, wollen wir systematisch Bleibemöglichkeiten prüfen und Bleibeperspektiven eröffnen. Dafür braucht es einen Kulturwandel in den zuständigen Behörden. Wir wollen eine zentrale Anlaufstelle als „Willkommenszentrum“ einführen, um zügig und aus einer Hand bei der Anerkennung von Abschlüssen, aufenthaltsrechtlichen Fragen und Integrationsmaßnahmen zu unterstützen. Es ist aber auch ein Beitrag, den Fachkräftemangel zu reduzieren, da gut integrierte und qualifizierte Menschen eine Bleibeperspektive in unserem Land brauchen. Sie sollen nicht aus Ausbildung und Erwerbstätigkeit herausgerissen werden. Wenn Menschen ihr eigenes Geld verdienen, entlastet dies auch unsere Landkreise und Kommunen.

Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?

Nein. Zur Deckung ihrer grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens erhalten Asylsuchende in Deutschland Leitungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthalts werden ihnen die sogenannten Grundleistungen nach §§ 3, 4 und 6 AsylbLG gewährt. Asylsuchende, die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufgehalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, erhalten nach § 2 AsylbLG Leistungen entsprechend analog dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das AsylbLG gilt nicht nur für Asylsuchende, sondern auch für Geduldete, ausreisepflichtige Personen und Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, deren Aufenthalt zunächst nur von vorübergehender Dauer ist. Hier sind z.B. folgende Leistungen vorgesehen:
• Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt (notwendiger Bedarf)
• Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog. Taschengeld)
• Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
• bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Geldleistungen. Daran wollten wir festhalten.

Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?

Der gesellschaftliche Zusammenhalt ist die Grundlage für das Miteinander in einem offenen, demokratisch verfassten Staat. Diesen Zusammenhalt wollen wir stärken, für uns gilt das Prinzip von Humanität und Ordnung. Nach rechtsstaatlichen Verfahren muss am Ende auch die Ausreise derer stehen, deren Verfahren negativ entschieden wurden. Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird in diesem Zusammenhang durch diejenigen gefährdet, die Hass und Hetze verbreiten und auf dem Rücken geflüchteter Menschen die Spaltung der Gesellschaft betreiben. Unser Ziel ist es, ein respektvolles und gewaltfreies Miteinander zu schaffen, indem sich alle hier lebenden Menschen in einer offenen und vielfältigen Gesellschaft wohl und zugehörig fühlen. Hierzu gehört vor allem die gute Integration von zu uns geflüchteten Menschen.

Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?

Hier gilt das oben Gesagte: Bund, Land und Kommunen müssen die Herausforderungen der Einwanderung gemeinsam lösen, nicht die Diskussion über Zuständigkeiten, sondern die Debatte über die Lösungen konkreter Probleme sollte im Mittelpunkt stehen. Eine europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik mit einer
fairen Verteilung der Menschen muss dringend umgesetzt werden, damit die Menschen in unserem Land eben nicht das Gefühl der Überforderung und der unkontrollierten Einwanderung haben.

Ist Ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?

Aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Abschiebungen sind ein besonders sensibles Feld, das immer wieder zu Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit führt. Abschiebungen sollen so human wie möglich durchgeführt werden. Dazu gehört für uns, Abschiebungen aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie Krankenhäusern zu vermeiden. Allen abzuschiebenden Personen sollen die ihnen zustehenden Rechte, wie der Kontakt zum Rechtsbeistand oder zu einer Vertrauensperson, gewährt werden. Familien mit Minderjährigen sind grundsätzlich nicht zu trennen. In Hessen sollen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht in Abschiebehaft untergebracht werden.
Das Asylrecht gewährt Menschen in unserem Land Schutz, die in ihrer Heimat an Leib und Leben bedroht sind. Das ist die eine Seite des Asylrechts. Die andere ist, dass Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die keine rechtliche Möglichkeit für einen weiteren Aufenthalt haben, unser Land auch wieder verlassen müssen, sofern es die Lage in ihrem Heimatland zulässt. Die freiwillige Rückkehr hat dabei für uns Priorität vor der Abschiebung. Wir setzen uns zudem für eine faire Verteilung Geflüchteter in den Mitgliedsstaaten der EU ein.

Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o.ä.) geben kann?

Nein. Das Asylgrundrecht ist ein Individualgrundrecht, weshalb es auch eines Nachweises über die Identität der Person bedarf, die es in Anspruch nehmen möchte.

Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?

Ja. Die deutsche Geschichte hat die Wichtigkeit dieses Rechts gezeigt. Art. 16 Abs. 1 GG war eine Reaktion auf die willkürliche Entziehung der Staatsangehörigkeit in der Zeit des Nationalsozialismus aus politischen, religiösen oder rassistischen Gründen. Außerdem soll Staatenlosigkeit vorgebeugt werden. Es handelt sich hierbei um ein Individualgrundrecht und nicht um ein Einwanderungsgrundrecht.
Humanität und Ordnung müssen aus unserer Sicht zusammengedacht werden. Mit dem Fachkräftezuwanderungsgesetz wurde ein guter Weg für eine legale Einwanderung ohne Bezug von Sozialleistungen geschaffen. Dieses Gesetz schafft neue Möglichkeiten der Einwanderung nach Deutschland über Qualifikation, Erfahrung und Potential für den Arbeitsmarkt. Dadurch findet keine Einwanderung in die Sozialsysteme statt, weil die Menschen ihr eigenes Geld verdienen.

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird? Dort heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.  …“

Das Dubliner Übereinkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der regelt, welcher Staat für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags zuständig ist. Das Dublin Abkommen flankiert das Schengen-Abkommen (Wegfall von Personenkontrollen an den EU-Binnengrenzen). Laut Dublin ist immer nur ein EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig, damit nicht gleichzeitig oder nacheinander in mehreren EU-Staaten Asylanträge gestellt bzw. gezielt Staaten zur Antragstellung ausgesucht werden können. Welcher
Staat zuständig ist, regeln feste Kriterien. Grundsätzlich hat derjenige Mitgliedstaat den Asylantrag zu prüfen, in den die/der Asylbewerber*in zuerst eingereist ist. In den europäischen Abkommen sollte darauf hingewirkt werden, dass sich auch alle Länder daranhalten.

Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von   Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?

Letzteres. 2022 waren laut Zahlen der UNO weltweit über 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Deutschland hat rund 1,2 Millionen Menschen aufgenommen. Rund eine Million davon waren Ukrainer*innen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und bei deren Einwanderung man nicht von unkontrollierter Einwanderung sprechen kann. Mit knapp über 200 000 Geflüchteten aus anderen Ländern, die Deutschland im vergangen Jahr erreicht haben, bewegt sich die Zahl der Asylsuchenden im Durchschnitt der Aufnahmen seit 2015. Die Anerkennungsquote ist historisch hoch: mit über 72% Schutzzuerkennung (bereinigte Schutzquote) haben somit die meisten Menschen, deren Antrag inhaltlich geprüft wird, einen anerkannten Fluchtgrund. Aber gerade für Geflüchtete gibt es kaum reguläre Einreisewege, weshalb sie auf „irreguläre“ Einreisewege angewiesen sind. Viele Menschen schaffen es nicht mal nach Europa und solche, die es nach Europa schaffen sind von der Dublin-III-Verordnung betroffen. Sie müssen also den Antrag in dem europäischen Staat stellen, den sie zuerst betreten haben. Auf der Flucht nach Deutschland werden Schutzsuchenden so viele Hürden in den Weg gestellt, dass man von unkontrollierter Einwanderung nicht sprechen kann. Zudem haben wir ein Regelwerk: Völker-, Europäischen und Bundesrecht, das z.B. Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Grenzen verbietet. Somit ist Deutschland rechtlich verpflichtet, Menschen, die um Asyl bitten aufzunehmen.

Wie lauten Ihre Konzepte, um Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung durch Einwanderung zu schützen?

Wir müssen der Realität ins Auge sehen, dass angesichts der großen sozialen Verwerfungen, der Klimakatastrophe, den Kriegen und auf Grund von politischer Verfolgung Menschen zu uns kommen werden. Deswegen setzen wir uns für dauerhaft tragfähige Konzepte für die Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten ein. Dazu sehen wir alle Regierungsebenen, die europäischen, Bund, Land und Kommunen in der Pflicht in enger Absprache miteinander die Aufgaben sinnvoll zu verteilen und vor allem auskömmlich zu finanzieren. Es kann nicht sein, dass mit jeder neuen Migrationsbewegung in Bund-Länder-Runden ad hoc ausgehandelt werden muss, wer was finanziert. Genauso darf es nicht sein, dass bestehende Strukturen abgebaut werden, sobald die Ankunftszahlen kurzfristig zurückgehen. Kommunen müssen seitens des Landes und des Bundes dabei unterstützt werden Kapazitäten vorzuhalten und diese flexibel zu nutzen. Wie etwa Gemeinschaftsunterkünfte, die gleichzeitig oder nach Ende der Nutzung als solche für andere Wohnzwecke, etwa für Studierende genutzt werden. Es braucht aber vor allem Investitionen in sozialen Wohnungsbau. Außerdem braucht es nachhaltige Strukturen im sozialen Bereich: Unabhängige Rechtsberatung, ausreichend psychosoziale Versorgung, Sprachkurse etc. Dafür braucht es langfristige Finanzierungzusagen, damit das Fachpersonal in diesen Bereichen, das nicht leicht zu finden ist, auch bleibt.
Außerdem muss das Ausländerrecht angepasst werden, um starre Regelungen, wie die Residenzpflicht und Wohnsitzauflage aufzuheben. Damit z.B. Neuankommende zu Ihren Familien und Freunden umziehen können, statt in überfüllten Gemeinschaftsunterkünfte verweilen zu müssen. So wie das Land Berlin es unter Sozialsenatorin Katja Kipping verfügt hat.

Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?

Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 in einer Grundsatzentscheidung zum Asylbewerberleistungsgesetz festgehalten: „Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“
Sachleistungen sind entwürdigend und ineffizient. Wir lehnen Sie daher ab und setzen und dafür ein, dass Asylsuchende in das Regelleistungssystem übergeführt werden. Denn auch das Existenzminimum ist nicht relativierbar.

Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?

Die eigentliche Gefahr besteht in Vorurteilen und Hetze gegen marginalisierte Gruppen und Geflüchtete, die bis in die sog. Parteien der Mitte wieder salonfähig geworden ist. Dabei werden häufig Desinformationen gestreut und missverständliche Zahlen in den Raum gestellt, um die Debatte anzuheizen. Dabei sind nicht Geflüchtete das Problem, sondern, dass das Gemeinwesen an vielen Orten kaputtgespart wurde, Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen sind, Gemeinschaftsunterkünfte vorschnell geschlossen wurden, Erzieher*innen nicht ordentlich vergütet wurden und deswegen dem Beruf den Rücken gekehrt haben etc. Die Aufgabe demokratischer politischer Kräfte ist es, Zusammenhänge zu erklären und Verantwortung zu übernehmen, für das was verpasst wurde, statt die Spaltung der Gesellschaft voranzutreiben

Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?

Nichts, was man mit nachhaltiger, vorausschauender Politik nicht hätte vermeiden können (Stichwort Sozialer Wohnungsbau, Mangelnde Betreuung, Personalmangel in den Ausländerbehörden und bei der sozialpädagogischen Betreuung von Geflüchteten). Zugewanderte Menschen sind ein Potential für die Gesellschaft, es braucht einen Paradigmenwechsel in Bund und Ländern für den Umgang mit Geflüchteten.

Ist Ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?

Nein, wir sind nicht einverstanden. Es kommt immer wieder vor, dass Familien bei Abschiebungen getrennt werden, Jugendliche aus Jugendhilfeeinrichtungen oder Schulen abgeholt werden, oder Menschen aus stationären Einrichtungen und Kliniken abgeschoben werden. Das ist inhuman. Wir fordern, dass Abschiebungen, für die auch die Landes- und nicht die kommunalen Behörden verantwortlich sind, aus den oben genannten Einrichtungen unterbunden werden und zudem das Land einen formellen Abschiebestopp in Länder erlässt, in denen Krieg oder Unruhen herrschen, z.B. Afghanistan oder Iran. Das bedeutet nicht nur eine formelle Rechtssicherheit für die Betroffenen, sondern entfaltet auch eine positive Wirkung auf die Integrationsmöglichkeit der Menschen (z.B. Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Sprachkursen, zu Ausbildung).

Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o.ä.) geben kann?

Nein, das ist völkerrechtswidrig. Die Genfer Flüchtlingskonvention, die aus den Schrecken des Nationalsozialismus und Faschismus entstanden ist, definiert den Begriff „Flüchtling“ als eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“ Somit ist weder zumutbar noch rechtlich möglich, das Recht auf Asyl vom Vorliegen von Identitätspapieren abhängig zu machen. Viele Menschen verlieren ihre Identitätspapiere auf der langen und gefährlichen Flucht nach Europa.

Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?

Aufgrund der Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur wurde das Asylrecht zurecht im Grundgesetzt verankert. Wir werden diese Lehre immer verteidigen. Das Recht auf Asyl ist in jedem Fall individuell zu prüfen. Zudem halten wir den Begriff der Massenmigration im aktuellen Kontext angesichts der realen Zahlen für falsch. Mit knapp über 200 000 Geflüchteten aus anderen Ländern, die Deutschland im vergangen Jahr erreicht haben, bewegt sich die Zahl der Asylsuchenden im Durchschnitt der Aufnahmen seit 2015.

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird? Dort heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.  …“

Aufgrund der Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur wurde das Asylrecht zurecht im Grundgesetzt verankert. Wir werden diese Lehre immer verteidigen. Das Recht auf Asyl ist in jedem Fall individuell zu prüfen. Zudem halten wir den Begriff der Massenmigration im aktuellen Kontext angesichts der realen Zahlen für falsch. Mit knapp über 200 000 Geflüchteten aus anderen Ländern, die Deutschland im vergangen Jahr erreicht haben, bewegt sich die Zahl der Asylsuchenden im Durchschnitt der Aufnahmen seit 2015.

Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von   Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?

In Deutschland erleben wir eine Einwanderung, die von Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, für die wir Freie Demokraten uns maßgeblich einsetzen, zielt darauf ab, diese Situation zu verbessern. Sie ermöglicht schnellere Verfahren und eine faire Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU, entlastet die Kommunen und schafft klare Trennungen zwischen regulärer und irregulärer Migration. Dies dient der Erhaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer gerechten Migrationspolitik.

Wie lauten Ihre Konzepte, um Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung durch Einwanderung zu schützen?

Wir Freie Demokraten stehen für eine Migrationspolitik, die im Einklang mit der Realität steht, die die Interessen unseres Landes berücksichtigt und die vor allem die Sorgen der Menschen in unserem Land ernst nimmt. Dies bedingt umsetzbare politische Lösungen. Hierfür schlagen wir folgende Maßnahmen auf Landesebene vor, die ergriffen werden müssen, um die Kommen und Kreise vor Überlastung zu schützen:
1. Zentrale Landesaufnahmen länger nutzen. Neu ankommende Asylsuchende und Flüchtlinge aus Drittstaaten sollen bis zum Abschluss der ersten Prüfungen grundsätzlich in den zentralen Aufnahmestellen des Landes verbleiben. Eine Weiterverteilung in die Kommunen soll erst dann erfolgen, wenn eine begründete Aussicht besteht, dass die Geflüchteten ein Aufenthaltsrecht oder eine Duldung erhalten. Dazu muss das Land seine eigenen Unterbringungs- und Betreuungskapazitäten ausbauen. Es ist ein Landeskoordinator einzuführen, der die Arbeit der Kommunen erleichtern und die Koordination der Geflüchteten übernehmen soll und die Arbeit der kommunalen Integrationsbeauftragten unterstützt.
2. Verteilungsschlüsse überprüfen. Der Verteilungsschlüssel des Landes für die Geflüchteten auf die Kreise/kreisfreien Städte und anschließend auf die Kommunen ist zu überarbeiten. Die bisherige Regelung, dass bereits in den Gemeinden lebende Ausländer angerechnet werden, muss zumindest teilweise abgeschwächt werden, da sie zu Verzerrungen führt, die insbesondere Gemeinden im ländlichen Raum stärker belasten. Zudem können Geflüchtete mit einem Aufenthaltsrecht im Ballungsraum eher eine Beschäftigung finden, die den eigenen Unterhalt sichert. Hierzu sind Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu führen.
3. Zentrale Ausländerbehörde einführen. Das Land führt eine zentrale Ausländerbehörde ein, die für sämtliche geflüchteten Ausländer in Hessen zuständig ist. Diese Behörde soll den gesamten Prozess von der Antragsstellung bis zur rechtskräftigen endgültigen Entscheidung über den Aufenthaltsstatus in Zusammenarbeit mit dem BAMF begleiten. Dazu gehört auch die Durchführung der Rückführungsverfahren. Der Ausländerrechtliche Status ist vor der Weiterleitung der Geflüchteten festzulegen und den lokalen Ausländerbehörden als verbindliche Vorgabe mitzuteilen.
4. Erstattungsbeträge anpassen. Die im Hessischen Landesaufnahmegesetz festgelegten Erstattungsbeträge für die Aufnahme von Flüchtlingen sind aufgrund der Kostensteigerungen sowohl für den Bau oder die Anmietung von Wohnraum als auch die Lebenshaltungs- und Betreuungskosten längst nicht mehr auskömmlich. Die Kommunen müssen erhebliche Defizite in ihren Haushalten in Kauf nehmen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Landesregierung muss deshalb dem Landtag eine Novellierung der maßgeblichen Anlage zu § 7 des Gesetzes zur Beschlussfassung vorlegen, die zu einer auskömmlichen Kostenerstattung führt.
5. Bau von Unterkünften fördern. Der Bau von Interims- und dauerhaften Unterkünften für Geflüchtete in den Kommunen ist eine große Herausforderung. Das Land muss die Kommunen dabei durch vielfältige Maßnahmen unterstützen. Hierzu gehört die Zurverfügungstellung von geeigneten landeseigenen Grundstücken und Gebäuden im Wege von (kostengünstigen) Erbbaurechtsverträgen. Ebenso soll ein Landesförderprogramm über die WI-Bank den Kommunen zinsgünstige Kredite für den Bau von Unterkünften bereitstellen. Diese Kredite sollen auch für den Bau von geförderten Wohnungen durch kommunale Baugesellschaften genutzt werden können, wenn diese (teilweise) für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden.
6. Bauvorschriften vereinfachen. Die Bauämter sollen unter Nutzung des § 246 BauGB Flüchtlingsunterkünfte als privilegierte Baumaßnahmen zügig genehmigen. Dabei sind auch Ausnahmen bei umweltrechtlichen Auflagen zulässig und Baustandards der HBO, solange sie nicht sicherheitskritische Themenstellungen betreffen, abzusenken. Das Land soll entsprechende Verordnungen und Erlasse erarbeiten, die für die Bauämter verbindlichen Charakter haben. Gleiches gilt für die Umwandlung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum.
7. Abschiebungen verstärken. Abschiebungen liegen weit überwiegend im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Hessen ist in der Pflicht, Rückführungen noch weiter zu intensivieren und dabei effektiv und konsequent durchzuführen. In diesem Zusammenhang muss auch eine bessere Koordination von Abschiebungen auf dem Luftweg stattfinden. Sowohl beim Management von Charterflügen als auch bei der Belegung von Linienflügen muss die Kooperation zwischen Bund und Ländern weiter verbessert werden, damit weniger Plätze leer bleiben. Hessen sollte hier eine koordinierende Rolle übernehmen. Die Verbesserungen durch die geplante stärkere Digitalisierung der Verfahren sind zügig und konsequent zu nutzen, insbesondere mit Blick auf die Identitätsfeststellung und Dokumentenbeschaffung.
8. Integrationsinitiative im Bildungsbereich. Das Land muss eine Integrationsoffensive starten, die vor allem den Kindern und Jugendlichen unter den Geflüchteten einen schnellen Einstieg in das Bildungssystem ermöglicht, sowohl in den zentralen Landeseinrichtungen als auch in den kommunalen Einrichtungen. Dazu gehört die überplanmäßige Bereitstellung von Kita- und Schulplätzen durch die Schaffung neuer Betreuungskapazitäten. Dies betrifft sowohl Gebäude als auch Erziehende und Lehrkräfte. Ein steigender Konkurrenzkampf um die knappen Plätze in den Bildungseinrichtungen muss verhindert werden. Dabei sind auch Erziehende und Lehrkräfte unter den Geflüchteten unter vereinfachten Bedingungen einzubeziehen.
9. Unterstützung der Vereine. Das Land Hessen muss einen Unterstützungsfonds für Vereine einrichten, die aufgrund von Sperrungen von Bürgerhäusern, Turnhallen oder Sportplätzen wegen der Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen nicht mehr ihren Vereinsbetrieb aufrechterhalten können. Mit dem Fonds sollen alternative Räumlichkeiten für die Vereine angemietet oder Transferkosten zu anderen Trainingsstandorten gefördert werden.

Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?

Sachleistungen ermöglichen eine gezieltere Unterstützung und verhindern den Missbrauch von Sozialleistungen. Dies stellt sicher, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird. Eine Umstellung auf Sachleistungen ist aber mit einem administrativen Mehraufwand verbunden, da dann die entsprechenden Leistungen für den jeweiligen individuellen Bedarf durch die Verwaltung sicherzustellen wären. Bei Gutscheinsystemen und Sachleistungskarten besteht die Problematik, ein gesondertes Zahlungssystem umzusetzen und dafür ausreichend Geschäfte als Vertragspartner zu gewinnen. Deswegen sind Bezahlkarten die einfachere und schnellere Lösung, mit weniger Bürokratie. Der Einsatz von guthabenbasierten Kreditkarten stellt eine unbürokratische Alternative zur Bargeldauszahlung dar. Mit derartigen Karten kann wie mit handelsüblichen Prepaid-Kreditkarten an den entsprechenden Terminals in Geschäften gezahlt werden. Zahlungen sind dabei in der Höhe auf das aufgeladene Guthaben beschränkt. Zudem wären Einschränkungen bei der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten und in Geschäften sowie hinsichtlich bestimmter Online-Zahlungen sinnvoll. So kann auch die Geldüberweisung an ausländische Empfänger erschwert werden. Da die Karten zentral aufgeladen werden und keine Zahlstellen in den Einrichtungen mehr betrieben werden müssen, sinkt auch der Verwaltungsaufwand.

Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?

Ja. Menschen, die zu uns kommen, aber kein Aufenthaltsrecht haben, müssen Deutschland wieder verlassen. Irreguläre Migration ist zu reduzieren und mehr reguläre Migration muss ermöglicht werden. Die Ausreisepflicht muss konsequent durchgesetzt werden, insbesondere bei Straftätern und Gefährdern. Die Einhaltung der Ausreisepflicht ist entscheidend, um das Vertrauen in unser Einwanderungssystem zu stärken. Ansonsten ist die Akzeptanz in der Gesellschaft gefährdet.

Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?

Einwanderung kann eine Belastung für die wirtschaftlichen Ressourcen eines Landes darstellen, insbesondere wenn die Einwanderer Zugang zu sozialen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialhilfe erhalten. Wenn die Kosten für diese Dienstleistungen die finanziellen Möglichkeiten des Staates übersteigen, könnte dies die Handlungsfähigkeit beeinträchtigen. Eine schnelle und unzureichend integrierte Einwanderung kann zu Spannungen in der Gesellschaft führen, wenn kulturelle Unterschiede, Sprachbarrieren und andere Faktoren die soziale Zusammenarbeit behindern. Dies könnte die soziale Stabilität gefährden und die Handlungsfähigkeit des Staates beeinträchtigen. Die Sicherheitsaspekte müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Unzureichende Überprüfung oder Kontrolle von Einwanderern könnte potenzielle Risiken für die innere Sicherheit eines Landes darstellen.

Ist Ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?

Hessen ist in der Pflicht, Rückführungen noch weiter zu intensivieren und dabei effektiv und konsequent durchzuführen. Zu viele Menschen werden nicht in ihr Heimatland zurückgeführt, obwohl sie ausreisepflichtig sind. Mehr als die Hälfte der geplanten Abschiebungen scheitern aus vielfältigen Gründen, z.B. nicht angetroffen, untergetaucht, Übernahmeverweigerung Zielstaat. Es müssen weitere Maßnahmen umgesetzt werden, um die Anzahl der Überstellungen und Abschiebungen weiter zu erhöhen. Auf der anderen Seite werden immer wieder die Falschen abgeschoben. Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen, müssen wir beides verbessern: Bleibemöglichkeiten für gut integrierte in Arbeit oder Ausbildung befindliche Ausländer genauso schaffen, wie die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern. Hier ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz von enormer Bedeutung. In diesem Zusammenhang muss auch eine bessere Koordination von Abschiebungen auf dem Luftweg stattfinden. Sowohl beim Management von Charterflügen als auch bei der Belegung von Linienflügen muss die Kooperation zwischen Bund und Ländern weiter verbessert werden, damit weniger Plätze leer bleiben. Die Verbesserungen durch die geplante stärkere Digitalisierung der Verfahren sind zügig und konsequent zu nutzen, insbesondere mit Blick auf die Identitätsfeststellung und Dokumentenbeschaffung

Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o.ä.) geben kann?

Ein Asylrecht ohne Nachweis der Identität sehen wir kritisch. Ungefähr jeder zweite Asylsuchende kommt ohne Papiere nach Deutschland. Mögliche Gründe für das Fehlen von Identitätspapieren sind etwa Probleme im Meldewesen des Herkunftslandes, der Verlust von Dokumenten auf der Flucht, das Einkassieren der Papiere durch Schleuser. Ein Teil der Antragsteller entledige sich zudem bewusst seiner Papiere – teilweise auf Anraten von Schleusern, „um vermeintlich hierdurch die Chancen im Asylverfahren zu erhöhen“. Die große Zahl von Asylantragstellern ohne Papiere stellt die Behörden vor große Herausforderungen. Das Asylsystem gedacht für Menschen, die Schutz vor politischer Verfolgung benötigen. Eine ungeklärte Identität erhöht die Bleibechance enorm. Die Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers ist nur möglich, wenn sein Herkunftsstaat ihn als eigenen Staatsbürger anerkennt. Solange der Herkunftsstaat dies bezweifelt, erhält der abgelehnte Asylbewerber in der Regel eine Duldung.

Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?

Das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, stellt nach wie vor einen grundlegenden Wert dar, der in einer humanitären Gesellschaft geschützt werden sollte. Es gewährt Schutz und Asyl für Menschen, die vor Verfolgung und lebensbedrohlichen Gefahren fliehen. Dieses Recht basiert auf internationalen Abkommen und Menschenrechtsnormen, darunter die Genfer Flüchtlingskonvention. Allerdings ist es auch wichtig anzuerkennen, dass es in der heutigen Zeit neue Herausforderungen gibt, insbesondere in Bezug auf Massenmigration und die Möglichkeiten der Einwanderung. Das kann zu administrativen Schwierigkeiten führen und die Fähigkeit zur Identifizierung und Unterstützung von Menschen, die tatsächlich Schutz benötigen, beeinträchtigen. Wir sehen es daher als sinnvoll an, die Verfahren zu modernisieren, um sicherzustellen, dass sie effizient und gerecht funktionieren. Die Erhaltung des individuellen Asylrechts bleibt jedoch von grundlegender Bedeutung, um die grundlegenden Prinzipien des Schutzes von Menschenrechten und humanitärer Hilfe aufrechtzuerhalten. Es ist wichtig, eine Balance zwischen der Einhaltung dieser Prinzipien und der Bewältigung der Herausforderungen der Massenmigration zu finden, um eine humane und gerechte Einwanderungspolitik zu gewährleisten.

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird? Dort heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.  …“

Diese Regelung basiert auf internationalen Abkommen und ist darauf ausgerichtet, Asylverfahren effizienter zu gestalten und sicherzustellen, dass Menschen in sicheren Drittstaaten Schutz finden können, ohne die Notwendigkeit einer weiteren Asylprüfung in Deutschland. Die konkrete Anwendung dieses Artikels kann in der Praxis jedoch komplex sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich bilateraler Abkommen und der jeweiligen Situation in den Herkunfts- und Transitländern von Asylsuchenden. Daher kann es in bestimmten Situationen vorkommen, dass der Artikel 16a Absatz 2 des GG nicht angewendet wird, wenn etwa die Voraussetzungen für die Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht gegeben sind oder die individuellen Umstände des Asylsuchenden eine solche Anwendung rechtfertigen.

Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?
Wir haben es in Deutschland mit einer unkontrollierten Masseneinwanderung zu tun, die unser Land auf allen Ebenen überfordert.

Wie lauten Ihre Konzepte, um die Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung der Einwanderung zu schützen?
Zunächst muss die Zuwanderung nach Deutschland geordnet und begrenzt werden. Die AfD fordert darüber hinaus die vollständige Finanzierung aller Aufwendungen durch den Bund, weil dieser der Verursacher der aktuellen Überlastung der Kommunen und Landkreise ist.

Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?
Um den Anreiz der Einwanderung in die Sozialsysteme zu beenden, sollen Geldleistungen an Asylbewerber, soweit dies rechtlich zulässig ist, durch Sachleistungen ersetzt werden. Die Belastung des hessischen Steuerzahlers muss auf ein Minimum reduziert werden. Deshalb sollen Asylbewerber im Rahmen des Möglichen an den Kosten ihres Verfahrens, der Unterbringung und der Versorgung beteiligt werden.

Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?
Ja. Es ist eine Binsenweisheit, dass eine über Jahre hinweg zugelassene illegale Massenmigration zu gesellschaftlichen Spannungen führen muss. Nicht nur aufgrund der Frage der Finanzierung, sondern auch bei der Frage der Integration bzw. Assimilation und den Folgen eines Scheiterns dieses Prozesses für unsere Kultur, unsere Traditionen und unsere Art des Zusammenlebens.

Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?
Viele Kommunen und Landkreise in Hessen haben ein schwaches finanzielles Fundament. Da sich die Konjunktur abkühlt und die Ausgaben aufgrund der Massenmigration, aber auch wegen der Energiewende, sehr hoch bleiben, ist der Ausblick nicht gut. Die finanziellen Handlungsspielräume werden in den nächsten Jahren sehr klein werden und die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig bedrohen.

Ist Ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?
Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die Zahl der Ausreisepflichtigen in Hessen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Alle rechtskräftig Ausreisepflichtigen müssen unverzüglich abgeschoben werden. Kirchenasyl und vergleichbare Verhinderungen von Abschiebungen sind zu unterbinden. Krankheitsbedingte Abschiebehindernisse sind nur mit amtsärztlicher Bescheinigung anzuerkennen. In diesem Zusammenhang dürfen Gesetzesverstöße nicht dadurch belohnt werden, dass die Täter dennoch nach Jahren in den Genuss eines Daueraufenthaltsrechtes kommen. Außerdem fordern wir die Streichung der §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes. Es darf keine Bekanntgabe von Abschiebeterminen an außerstaatliche Organisationen erfolgen. Ländern, die eine Rücknahme ihrer Staatsangehörigen, deren Asylantrag in Deutschland abgelehnt wurde, verweigern, ist jede weitere finanzielle Unterstützung zu streichen. Ländern, die zur Aufnahme von abgelehnten staatenlosen Asylbewerbern bereit sind, ist hingegen eine finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o.ä.) geben kann?
Das ist vom Einzelfall abhängig. Asyl sollte nur gewährt werden, wenn die asylsuchende Person dabei mitwirkt, ihre eigene Identität vollumfänglich aufzuklären.

Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?
Die AfD fordert schon seit 2016 das individuelle Asylgrundrecht durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes (institutionelle Garantie) zu ersetzen. Die Genfer Konvention von 1951 und andere, veraltete supra‐ und internationale Abkommen sind an die globalisierte Gegenwart mit ihren weltweiten Massen‐Migrationsbewegungen anzupassen. Das Asylrecht darf nicht länger als ein Vehikel der Masseneinwanderung missbraucht werden.

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird? Dort heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. …“
Die zitierte Passage aus dem Grundgesetz war Inhalt des sogenannten Asylkompromisses aus dem Jahr 1992, der seinerzeit verfassungsrechtlich umgesetzt wurde und nun von der Politik als nicht existent behandelt wird. Der ehemalige deutsche Innenminister, Horst Seehofer (CSU), hat diesen Zustand völlig zutreffend als die „Herrschaft des Unrechts“ bezeichnet.

Freie Wähler

Haben wir es in Deutschland überwiegend mit unkontrollierter Einwanderung zu tun – oder eher mit einer Einwanderung, die von   Teilen der Bevölkerung als unkontrolliert empfunden wird?

Leider gab es in Deutschland tatsächlich eine unkontrollierte Einwanderung statt einer genauen Erfassung an den Bundesgrenzen.

Wie lauten Ihre Konzepte, um Kommunen und Landkreise vor einer Überlastung durch Einwanderung zu schützen?

Die Bundespolizei muss besser ausgestattet und personell aufgestockt werden, um die illegale Einwanderung zu minimieren.

Sollen Flüchtlinge künftig eher Sach- statt Geldzuwendungen erhalten?

Die Kosten für asylberechtigte Menschen müssen von der Landes- und/oder Bundesebene übernommen werden. Dies kann nicht auch noch von den unterfinanzierten Gemeinden, Städten und Landkreisen getragen werden.

Sehen Sie in einer zu starken illegalen Einwanderung eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft?

Es braucht für Asylberechtigte eine Residenzpflicht, damit eine Integration möglich wird und gewisse Regionen nicht überlastet sind.

Gibt es einen Punkt, an dem die Handlungsfähigkeit des Staates (Land, Landkreise, Kommunen) durch zu starke Einwanderung beeinträchtigt wird?

Da die Verschuldung nach BIP in Deutschland in den vergangenen Jahren wieder erheblich gestiegen ist und nicht weiter steigen darf, muss mit dem Geld in allen Bereichen noch verantwortlicher umgegangen werden. Daher halten wir Sachzuwendungen für gerechtfertigt und nötig. Es sollte jedoch auch Geldzuwendungen geben, damit die Menschen ein Verhältnis zum Geld entwickeln können mit dem Ziel nach Eingliederung in das Arbeitsleben ohne staatliche Zuwendungen leben zu können.

Ist Ihre Partei mit dem Stand der aktuellen Abschiebepraxis in Hessen einverstanden – oder sehen Sie politischen Handlungsbedarf?

Illegale Einwanderung muss künftig stark reduziert, wenn möglich verhindert werden. Dies ist Aufgabe eines Staates unabhängig von der Frage zum Zusammenhalt der Gesellschaft.

Sind Sie dafür, dass es Asyl ohne Nachweis der Identität (= z.B. Personalpapiere o.ä.) geben kann?

Natürlich ist die Handlungsfähigkeit des Staates eingeschränkt durch zu starke Einwanderung in einem kurzen Zeitraum, da der Staat nicht stetig über Jahre die personelle Infrastruktur für evtl. Einwanderungswellen vorhalten kann. Daher brauchen wir dringend ein funktionierendes Konzept für Einwanderung in Deutschland.

Ist das bestehende Asylrecht, das nach dem 2. Weltkrieg als ein Individualrecht geschaffen wurde, in Zeiten von Massenmigration vor allem nach Deutschland noch aufrecht zu erhalten?

Es kann nicht sein, dass in Hessen ca. 17.000 ausreisepflichtige Personen leben und dieses Jahr weniger als 1.000 Menschen abgeschoben wurden. Es braucht dringend eine erneute Einzelfallüberprüfung ob die Menschen bleiben können oder nicht.

Es kann auch nicht sein, dass Menschen abgeschoben werden, die schon arbeiten, sich das Leben selbst finanzieren können und sich in der Gesellschaft einbringen. Hier muss genau abgewogen werden, welche Personen von den ca. 17.000 Menschen abgeschoben werden und welche ggf. bleiben können.

Ist es für Sie nachvollziehbar, dass aktuell der Artikel 16a Absatz 2 GG offensichtlich nicht mehr angewendet wird? Dort heißt es: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.  …“

In begründeten Einzelfällen kann es auch Asyl ohne Nachweis der Identität geben.

FREIE WÄHLER stehen zum Recht auf Asyl. Asyl darf jedoch nicht für Migration missbraucht werden.